Kurzprotokoll der Jahreshauptversammlung 2011 vom 26.03.2011

Die Dorfgemeinschaft Hundstadt e.V. hielt am 26. März 2011 im Sportlerheim der SG Hundstadt ihre Jahresmitgliederversammlung ab. Auf der Tagesordnung standen der Rechenschaftsbericht sowie Neuwahlen des Vorstandes. Der Rückblick auf das Jahr 2010, insbesondere auf die 600-Jahrfeier und den Weihnachtsmarkt sowie Fragen um die Gemeinnützigkeit des Vereines nahmen den größten Teil des Berichtes ein. Die 600-Jahrfeier wurde allgemein als ein großer Erfolg gewertet, der vor allem auf den Gemeinsinn im Dorf zurückzuführen war. Besondere Anerkennung wurde dem Kassierer Thorsten Binz zuteil für dessen unauffällige, professionelle Bewältigung der mit den Finanzen zusammenhängenden Aufgaben zuteil. Er erhielt von der Versammlung einen langen, starken Applaus. Das Dorffest konnte zum Glück und nicht zuletzt wegen des guten Wetters und Unterstützung von außen durch VHT und RMV mit einer guten, positiven Bilanz abgeschlossen werden. Es hätte bei anderen Wetterverhältnissen auch umgekehrt kommen können – und angesichts vieler Tausender geleisteter ehrenamtlicher Stunden von fast vierzig Aktiven in den Vorbereitungsausschüssen und über dreihundert Helfern während der vier Festtage ein verhältnismäßig bescheidenes Ergebnis. Die etwas geringere Beteiligung der Vereine und Gruppierungen am Hundstädter Weihnachtsmarkt wurde in der Aussprache thematisiert und bis zur Sommerpause wird die Dorfgemeinschaft Hundstadt e.V. Überlegungen anstellen, wie man den Markt attraktiver gestalten kann.
Der Bühnenanbau des Dorfgemeinschaftshauses und aller weiteren erforderlichen Umbauten und Sanierungen wurde als die wichtigste Aufgabe für 2011 erkannt. Um im Finanzrahmen zu bleiben, müssen noch viele Eigenleistungen erbracht werden. Um im Zeitrahmen zu bleiben, müssen gerade in den nächsten Wochen alle verfügbaren Hände mit anpacken. Die nach langwierigen Umplanungen nun vereinbarte Lösung sieht ein komplett neues Dach vor. Im Inneren muss die Decke ebenfalls insbesondere aus Feuerschutzgründen vollkommen erneuert werden, die große Saal-Trennwand wird darum ersatzlos weichen müssen. Die DGH e.V. hofft, dass es einen Interessenten hierfür geben wird. Man hätte sie selbst gern weiter in Betrieb gehalten, der Brandschutz machte einen Strich durch die Rechnung.
Bei den Wahlen zum Vorstand gab es keine großen Überraschungen, denn alle Kandidatinnen und Kandidaten für die zu vergebenden Ämter konnten – da ohne Gegenkandidaten – per Akklamation gewählt oder im Amt bestätigt werden… und dies bei allen einstimmig.
Der Wechsel beim 1. Vorsitzenden stellt die Ausnahme dar. Eigentlich war aufgrund entsprechender Äußerungen davon ausgegangen, dass Kurt Solz nicht mehr kandidieren würde. Er wurde jedoch aus der Versammlung vorgeschlagen und nahm die Kandidatur auch an. So kam es zur Abstimmung zwischen ihm und dem im Vorfeld bereits erkorenen zweiten Kandidaten Thomas Kinnett, welche Kinnett sehr deutlich mit 75 Prozent der Stimmen für sich entscheiden konnte. Thomas Kinnett nahm die Wahl an, machte aber zugleich die Anmerkung, dass die Vorstandsarbeit auf allen Schultern lasten müsse. Denn in den nächsten Wochen und Monaten stelle die Organisation des DGH-Umbaus für ihn selbstverständlich die 1. Priorität dar.
Thomas Kinnett erläuterte der Versammlung das Ergebnis der letzten Planungen und zählte reichlich Arbeitsaufgaben auf, von denen viele durch Eigenleistung des Dorfes und seiner Vereine zu erledigen seien.
Das Ergebnis der weiteren Wahlen:
Da Thomas Kinnett zuvor das Amt des 2. Vorsitzenden innehatte, musste ein Vorschlag her: Bärbel Lauth erklärte sich bereit und wurde einstimmig gewählt. Im Amt bestätigt mit gleichem Ergebnis wurden Schriftführer Rudolf Tillig und Kassierer Thorsten Binz. Im Amt als Beisitzer wurden bestätigt Michaela Heider, Kurt Becker, Siegmar Heider und Ralf Milner. Als fünfter Beisitzer wurde Harry Lauth gewählt. Als Kassenprüfer wurde Uwe Täger bestätigt, Roland Seel wurde in dieses Amt nachgewählt.
Anträge gab es keine zu beraten und zu beschließen.
Unter „Verschiedenes“ wurde beraten, dass es jetzt an der Zeit sei, nach Abschluss der Startphase auf Mitgliederwerbung zu gehen, um die Basis der DGH e.V. zu vergrößern und ihre Verankerung im Dorf zu verfestigen. Hierzu wird es eine Kampagne in den Vereinen geben. Mehr dazu auch im Internet unter www.hundstadt.eu . Allgemein wurde stark bedauert, dass die Erlangung der Gemeinnützigkeit bislang nicht gelungen sei. Ziel des Vereines – so die einhellige und unwidersprochene Meinung der Versammlung – ist jedoch ein langfristiges, gemeinnütziges Wirken in Hundstadt.
 

Einladung zur Hauptversammlung       (Grävenwiesbach-Hundstadt, den 25. Februar 2011)

der Vorstand der Dorfgemeinschaft Hundstadt lädt ein zur Jahresmitgliederversammlung gemäß § 9 Abs. 3 der geltenden Satzung am 26. März 2011 zu 19.30 Uhr in das Sportlerheim SG Hundstadt

Tagesordnung

a. Begrüßung
b. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
b. Bericht des Kassenwartes
c. Bericht der Kassenprüfer
d. Aussprache
e. Entlastung des Vorstandes für das vergangene Geschäftsjahr
 Anm.: § 2 der Satzung regelt als Geschäftsjahr das Kalenderjahr
f. Wahl des Vorstandes
 1. Wahl eines Wahlausschusses
 Anm.: § 9 der Satzung regelt eine Mindestzahl von drei Personen
2. Wahl des/r 1. Vorsitzenden
3. Wahl des/r 2. Vorsitzenden
4. Wahl des/r Schriftführers/in
5. Wahl des/r Kassierers/in
6. Wahl der Beisitzer/innen
    Anm.: § 8 der Satzung regelt eine Mindestzahl von fünf Beisitzern
7. Wahl der Kassenprüfer
g. Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
h. Verschiedenes

Hinweise:
Anträge zur Mitgliederversammlung (Generalversammlung) müssen spätestens eine Woche vor der Generalversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt, es sei denn, die Generalversammlung beschließt die Aufnahme auf die Tagesordnung mit einfacher Mehrheit.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder. Änderungen des Vereinszwecks bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder (§ 33 Abs.1 Satz 4 BGB). Wahlen erfolgen durch Handaufheben, wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht. Schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn zwei oder mehrere Mitglieder kandidieren, und zwar durch Stimmzettel. Mitglieder, die in der Generalversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem Versammlungsleiter vorliegt. Jugendmitglieder bis zu 16 Jahren sind nicht stimmberechtigt. Vor jeder Wahl ist ein Wahlausschuss, bestehend aus drei Mitgliedern zu bestellen, der die Aufgabe hat, die Wahlen durchzuführen und ihr Ergebnis bekanntzugeben.

Für den Vorstand

gez. K. Solz                  gez. Th. Kinnett                gez. Th. Binz              Rudolf Tillig
Vorsitzender                stellv. Vorsitzender          Kassierer                    Schriftführer

 

 

 

2010__________________________________________ ______

Einladung zur Hauptversammlung         Grävenwiesbach-Hundstadt, den 25. Januar 2010

Liebe Mitglieder,

der Vorstand der Dorfgemeinschaft Hundstadt
lädt ein zur
Jahresmitgliederversammlung
gemäß § 9 Abs. 3 der geltenden Satzung

am 26. Februar2010 zu 19.00 Uhr
in das Sportlerheim SG Hundstadt

Tagesordnung

a. Jahresbericht des Vorstandes

b. Bericht des Kassenwartes

c. Bericht der Kassenprüfer

d. Entlastung des Vorstandes für das vergangene Geschäftsjahr
    Anm.: § 2 der Satzung regelt als Geschäftsjahr das Kalenderjahr

e. Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und Anträge der Mitglieder
   
    Bereits vorliegende Anträge des Vorstandes:

1.  Anträge auf Satzungsänderung
     gemäß den Vorgaben des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.Höhe:
1.1. § 1 der Satzung:
     Abänderung des Vereinsnames in „Dorfgemeinschaft Hundstadt“

     Antrag:
     „Der Verein trägt den Namen „Dorfgemeinschaft Hundstadt“
     § 1 der Satzung wird gemäß der Aufforderung des Registergerichtes
     dahingehend geändert, daß der Zusatz „e.V.“ gestrichen wird.“
   
   
Begründung:
    Das Registergericht hat in seinem Schreiben vom 24. November 2009 auferlegt, die Bezeich-
    nung „e.V.“ zu entfernen, da diese „unzulässig“ sei und weil „der Verein mit der Namens-
    eintragung in das Vereinsregister automatisch diesen Nameszusatz erhält“.

   
1.2. § 8 Abs. 7 der Satzung:
    Antrag:
    § 8 Abs. 7 der Satzung wird gemäß der Aufforderung des Registergerichtes dahin-
    gehend geändert, daß er künftig lautet:
    „Der Verein wird durch seinen Vorstand gemäß §26 BGB gesetzlich vertreten durch
    a. den 1. Vorsitzenden mit dem 2. Vorsitzenden
    oder
    b. den 1. Vorsitzenden mit dem Kassierer oder dem Schriftführer
    oder
    c. den 2. Vorsitzenden mit dem Kassierer oder dem Schriftführer“
   
   
Begründung:
    Das Registergericht hat in seinem Schreiben vom 24. November 2009 auferlegt, die gesetz-
    liche Vertretung des Vereins zu präzisieren, wenn auch auf die Absicht hierfür durch die
    Nennung des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB erkennen lasse.

   
1.3 § 9, Abs. 3 der Satzung:
    Antrag:
    § 9, Abs. 3 der Satzung wird gemäß der Aufforderung des Registergerichtes dahin
    gehend geändert, daß er künftig lautet:
    „Die ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) findet jeweils im
    I. Quartal des neuen Geschäftsjahres statt. Sie ist vom Vorsitzenden einzuberufen.
    Die Einberufung erfolgt mindestens vier Wochen zuvor schriftlich und wird außerdem im
    amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Grävenwiesbach (Usinger Anzeiger) bekannt-
    gegeben.“
   
   
Begründung:
    Das Registergericht hat in seinem Schreiben vom 24. November 2009 moniert, daß zwar in
    der Satzung das „amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Grävenwiesbach“ genannt wird. Es
    sei jedoch „in der Satzung“ zu präzisieren, welches es ist.

   
   
2. Allgemeine Anträge
    2.1 Antragsteller: Schriftführer Rudolf Tillig

    Antrag:
    Es wird beantragt zu beschließen, daß unmittelbar nach der Generalversammlung eine
    Vorstandsitzung einberufen wird, auf deren Tagesordnung alle Punkte im Hinblick auf
    mögliche oder gewollte rechtliche Verpflichtungen hinsichtlich der 600-Jahrfeier Hund-
    stadts erörtert werden und bindende Beschlüsse hinsichtlich der Vorgehensweise des
    Vereines in Bezug auf die Stellung des Festausschusses und der Fachausschüsse (Pla-
    nung, Programm, Festschrift und Finanzen, Bewirtung, Presse, Historische Aufgaben)
    zum Verein Dorfgemeinschaft Hundstadt getroffen werden.
   
   
Begründung:
    § 11 der Satzung regelt die Möglichkeit, Fachausschüsse durch den Vorstand zu bilden:
    „Für besondere Aufgaben können nach Bedarf vom Vorstand Fachausschüsse eingesetzt
    werden. Sie haben die ihnen übertragenen Aufgaben nach Weisungen des Vorstandes zu
    erfüllen.“ Es ist dringend zu klären, ob die o.g. Ausschüsse die Arbeit des Vereins Dorfge-
    meinschaft Hundstadt in seinem Auftrag ausführen oder nicht. Zur Zeit agieren der Fest-
    ausschuß und dessen Fachausschüsse als ein Konstrukt ohne verbindliche rechtliche Grund-
    lage. Aufgrund der Tatsache, daß Verträge geschlossen wurden und geschlossen werden
    müssen, finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden müssen, ist eine Klärung hier
    dringend erforderlich.

f. Verschiedenes

Hinweise:

Anträge zur Mitgliederversammlung (Generalversammlung) müssen spätestens eine Woche vor der Generalversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Verspätet eingeh-
ende Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt, es sei denn, die Generalver-
sammlung beschließt die Aufnahme auf die Tagesordnung mit einfacher Mehrheit.
    Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmen-
gleichheit gilt als Ablehnung. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder. Änderungen des Vereinszwecks bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder (§ 33 Abs.1 Satz 4 BGB).
   Wahlen erfolgen durch Handaufheben, wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht. Schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn zwei oder mehrere Mitglieder kandidieren, und zwar durch Stimmzettel. Mitglieder, die in der Generalversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem Versammlungsleiter vorliegt. Jugendmitglieder bis zu 16 Jahren sind nicht stimmberechtigt. Vor jeder Wahl ist ein Wahlausschuss, bestehend aus drei Mitgliedern zu bestellen, der die Aufgabe hat, die Wahlen durchzuführen und ihr Ergebnis bekannt zu geben.

Für den Vorstand

gez. K. Solz        gez. Th. Kinnett          gez. Th. Binz         gez. Rudolf Tillig
Vorsitzender       stellv. Vorsitzender      Kassierer               Schriftführer